Agencja pracy
Die A1 Bescheinigung – ist ein von der polnischen Sozialversicherungsanstalt ausgestelltes Dokument, das auch als zaswiadczenie А1. bezeichnet wird. Es ist eine Bestätigung, dass Ihr Arbeitgeber in Polen stets Steuern für Sie zahlt. Grob gesagt handelt es sich um eine staatliche Krankenversicherung, die in Polen und innerhalb der Europäischen Union gilt.
WICHTIG!!! Sie können die A1-Bescheinigung selbst nicht selbst beantragen. Es wird auch dringend davon abgeraten , dieses Dokument zu kaufen oder zu fälschen. Bei einer Überprüfung durch die deutschen Behörden wird sofort klar, dass es sich um eine Fälschung handelt..
WICHTIG! Erst nach Erhalt dieser Unterlagen werden Sie bei deutschen происходит регистрация в немецкой системе «ZOLL und SOKA-BAU angemeldet».
Meldunek ist eine Aufenthaltsanmeldung in Polen, die erforderlich ist, um andere Dokumente (in unserem Fall die Steuernummer PESEL) zu beantragen.
PESEL ist die polnische Steuernummer, die aus 11 Zeichen besteht. Sie ist für die Beantragung einer Ansässigkeitsbescheinigung (CFR-1) benötigt.
Die Ansässigkeitsbescheinigung (CFR-1) - dass man sich länger als 90 Tage in der Republik Polen aufhält und Steuern zahlt. Diese Bescheinigung wird ausgestellt, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.
Ein polnisches Visum ist obligatorisch und kann ein sechsmonatiges, ein saisonales Visum oder ein einjähriges Provinzvisum sein. Auch die Aufenthaltsbewilligung (Pobytu Karte) ist geeignet. Alle diese Kategorien sind für die A1-Bescheinigung geeignet.
ERGÄNZUNG! Ein polnisches Arbeitsvisum ist obligatorisch, um eine A1-Bescheinigung zu beantragen.
Die EKUZ-Karte ist eine europäische Krankenversicherungskarte (Europejskа Kartа Ubezpieczenia Zdrowotnego).
Wenn man bei ZUS (Sozialversicherungsanstalt) Steuern zahlen, empfehlen wir, sich eine solche Karte zu besorgen.
Warum braucht man die EKUZ-Karte? Wenn man ins Ausland reist, braucht man eine Versicherung. Wenn man nicht jedes Mal extra die Versicherung bezahlen will, kann man in Polen die EKUZ-Karte kostenlos beantragen. Die Karte ist in den EU/EFTA-Mitgliedstaaten gültig. Die Karte wird innerhalb von 3 bis 5 Arbeitstagen kostenlos ausgestellt.
Das Gesundheitsministerium empfiehlt, dass jeder, der ins Ausland reist, also auch Polen, eine EKUZ-Karte beantragen sollte.
Wenn man also offiziell beschäftigt ist, d. h. Steuern an die ZUS (Sozialversicherungsanstalt) zahlen, hat man die Möglichkeit, eine europäische Krankenversicherungskarte zu erhalten.
Dieser Vertrag dient als Grundlage für die Entsendung von Mitarbeitern eines polnischen Unternehmens nach Deutschland. Der Vertrag kann in einer freien, für beide Parteien passenden Form abgefasst werden.
Jeder ausländische Arbeitgeber, der seine Arbeitnehmer nach Deutschland schickt, muss diese bei ZOLL anmelden..
Weitere Informationen sind unter der offiziellen Website von ZOLL zu finden - Link
SOKA-BAU ist die Dachmarke von zwei Institutionen: der Arbeitslosen- und Lohnkasse der Bauwirtschaft (ULAKVerein mit eigener Rechtspersönlichkeit kraft staatlicher Verleihung) und Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG (ZVK). Beide sind Einrichtungen der Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft, die sich aus dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V., Bauindustrie der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt und dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V. zusammensetzen.
Weitere Informationen sind unter der offiziellen Website zu finden – Link
Dokumente für die Arbeit in einem anderen Land werden für eine bestimmte Stelle und ein bestimmtes Unternehmen ausgestellt. Wechselt der Arbeitgeber, wird die A1-Bescheinigung annulliert und man muss eine neue beantragen.
Ein Arbeitnehmer darf nicht länger als 90 Tage pro Halbjahr im Rahmen einer A1-Entsendung in Deutschland arbeiten oder sich dort aufhalten. Dabei gibt es jedoch Nuancen: die Dienstreise kann durch einen Wechsel des Arbeitsplatzes in Deutschland oder durch den Grenzübertritt und die Rückkehr nach Polen erneuert werden. Ihr polnischer Arbeitgeber kann dann eine neue Reisebescheinigung ausstellen, die Ihren Aufenthalt in Deutschland verlängert. Aber man muss vorsichtig sein! Das funktioniert nicht immer, und Sie werden die Konsequenzen dieser Entscheidung tragen.
Gemäß dem europäischen Abkommen hat jedes Land das Recht, seine Arbeitnehmer auf der Grundlage eines Arbeitsvertrags auf Geschäftsreise zu schicken. Die Legalität dieser Arbeitnehmer in Deutschland hängt davon ab, dass sie die erforderlichen Dokumente besitzen, die Gesetze einhalten, Steuern zahlen und die Leiharbeitnehmer bei den staatlichen Systemen ZOLL und SOKA-BAUnur für Bauunternehmen angemeldet zu werden.)anmelden; weitere Einzelheiten finden Sie in der offiziellen Quelle:
Die Kosten sind individuell und hängen von den vorhandenen Unterlagen des Arbeitnehmers, seinem Lohn und seiner Spezialisierung ab.
Wie schnell man die A1-Bescheinigung erhält, hängt davon ab, ob Ihr Arbeitnehmer oder neuer Mitarbeiter ein offenes polnisches Visum hat und ob die anderen für die Ausstellung erforderlichen Bescheinigungen vorliegen. Wenn man alle Unterlagen hat, kann man die A1-Bescheinigung innerhalb von 7 Arbeitstagen nach Einreichung des Antrags bei der ZUS der Republik Polen erhalten. Wenn man jedoch alles von Grund auf neu machen muss, hat man sich auf die Wartezeit von etwa 1,5 Monate einstellen.
Ja, das können Sie.Das Wichtigste ist, dass das Provinzvisum von dem polnischen Arbeitgeber ausgestellt wird, der Sie nach Deutschland entsendet.
Es gibt keine spezifische Liste von Ländern, in den man nicht mit der A1-Bescheinigung arbeiten darf. Nach polnischem Recht kann ein Arbeitgeber seine Arbeitnehmer in ein beliebiges Land in Europa entsenden. Man hat aber die A1 nicht mit dem Vander Elst Visum zu verwechseln, das nur für bestimmte Länder beantragt werden kann.
Alle diese Informationen haben wir bereits in diesem Artikel beschrieben. Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an uns.
Ziemlich schnell. Es kommt auf den Beruf und die Qualität der Arbeitskräfte an. Je schwieriger und anspruchsvoller die Aufgabe ist, desto länger dauert es, Bewerber zu finden. Aber Sie können sicher sein, dass unser Unternehmen viele Arbeitnehmer hat, die in Deutschland arbeiten wollen.
Leider nein.Es ist nicht möglich, eine A1-Bescheinigung im Rahmen einer visafreien Regelung auszustellen. Die A1 kann nur aufgrund eines polnischen Arbeitsvisums oder einer vorläufigen Aufenthaltskarte ausgestellt werden.
Die Echtheit der Dokumente kann nur von einer Überwachungsbehörde überprüft werden, die kontrolliert, dass das polnische Unternehmen die Arbeitnehmer angemeldet und Steuern für sie gezahlt hat. Als Bestätigung der Echtheit von Dokumenten kann ein von der polnischen ZUS-Behörde ausgestelltes Dokument über die Registrierung des Arbeitnehmers und Bezahlung seiner Steuern sein.
Wenn Sie weitere Fragen haben, rufen Sie bitte die auf der Website aufgeführten Telefonean. Für eine Zusammenarbeit schreiben Sie an info.must.trust.group@gmail.com oder kontaktieren Sie auf eine andere für Sie geeignete Weise!
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MustTrust Group ist ein führendes Unternehmen, das seit über 7 Jahren erfolgreich im Bereich der internationalen Beschäftigung und der Ausstellung von Dokumenten für legale Beschäftigung tätig ist.
Ein Beratungsgespräch dauert in der Regel NICHT länger als 15 Minuten, bitte kontaktieren Sie uns!
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